Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "MOO:VENT Veranstaltungsorganisation / Roman Stöger" (im nachfolgenden nur noch MOO:VENT genannt) gelten für alle Mietverträge mit Kunden der Firma MOO:VENT, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Der Vertragspartner bestätigt mit der Auftragserteilung jedenfalls die Kenntnisnahme dieser AGB. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn diese von MOO:VENT schriftlich anerkannt werden.

1.2. Sämtlichen Geschäftsbedingungen und Hinweisen auf Geschäftspapieren von Kunden werden ausdrücklich widersprochen.

1.3. Angebote von MOO:VENT sind unverbindlich und freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

1.4. Ein für MOO:VENT bindender Vertrag kommt nur durch schriftlichen Vertragsabschluss zustande. Ein mündliches Abgehen von der Schriftform ist ausgeschlossen und rechtlich unwirksam.

1.5. Insoweit die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.6. Wünscht der Auftraggeber eine Aufsplittung des Rechnungsbetrages auf mehrere Rechnungsadressaten, so stellt die Firma MOO:VENT pro Adressaten EUR 10,00 zur Abdeckung der sich aus einer derartigen Aufsplittung ergebenden Mehrkosten (Bank, Postgebühren, Steuerberater etc.) in Rechnung. Ebenso tritt dieser Punkt in Kraft, falls der Auftraggeber die Rechnungsadresse auf eine vom Angebot abweichende Rechnungsadresse im Nachhinein entscheidet.


2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung der beschriebenen Geräte der MOO:VENT an den genannten Kunden.

2.2. Die Mietgeräte bleiben im Eigentum von MOO:VENT.

2.3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Mietsache. Die Firma MOO:VENT behält sich vor, ein nach Ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern, falls das bestellte Gerät nicht da sein sollte. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollte die Firma MOO:VENT nicht liefern können, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.


3. Vertragsdauer und Mietpreis

3.1. Dieser Mietvertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Geräteliste bzw. bei späterer Abholung dem vereinbarten Übergabedatum und wird auf die Dauer der umseitig angeführten Zeit (Mindestdauer ist ein Tag) abgeschlossen.

3.2. Für vereinbarte Aufbauzeiten ist der Vertragspartner verpflichtet, das Objekt und die Ladewege zugänglich zu halten. Durch etwaige Verzögerungen werden dem Auftraggeber die Stehzeiten in Rechnung gestellt.

3.3. Bei späterer Rückgabe der Mietgeräte wird jeder begonnene Tag mit dem Tagessatz verrechnet (Gesamtmietpreis umgelegt auf die vereinbarte Mietdauer). Der Mietvertrag endet folglich erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgeräte.

3.4. Sollten dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe zusätzliche Kosten entstehen, so sind diese vom Vertragspartner zu begleichen. Die Mietpreise verstehen sich exkl. Mwst. (lt. Kleinunternehmerregelung) und exkl. der Verpackungs- und Transportkosten ab Schattendörfl 37, 2421 Kittsee. Weiters beinhaltet der Verleihpreis keine Versicherung.

3.5. Soweit nicht anders vereinbart, sind die vereinbarten Entgelte innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsgeltung ohne Abzug zur Zahlung fällig. MOO:VENT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der OeNB in Rechnung zu stellen.

3.6. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der MOO:VENT mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen gegen MOO:VENT an Dritte abzutreten.

3.7. Sollen Vertragspartner, Nutzer und/oder Rechnungsadressat nicht ident sein, so haften sämtliche Genannten solidarisch für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verpflichtungen.

3.8. Zur Absicherung des Mietverhältnisses behält sich der Vermieter vor, eine Mietkaution zu erheben und seine Ansprüche aus dieser zu erheben.

3.9. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Kittsee, Österreich.

3.10. Bei einer Stornierung des Vertrages durch den Vertragspartner gelten nachstehende, dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Gebühren, ungeachtet darüber hinausgehenden Ersatzansprüche, als vereinbart:

• Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% der Vertragssumme

• Stornierung bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80% der Vertragssumme

• Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor Mietbeginn: 100% der Vertragssumme,

jeweils fällig binnen 7 Tagen


4. Übergabe und Instandhaltung / Verleihbedingungen

4.1. Die Übergabe der Mietgeräte erfolgt unverpackt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Verpackung, sowie für den sicheren und ordnungsgemäßen Ab- und Rücktransport auf eigene Kosten Sorge zu tragen.

4.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietgeräte schonend und pfleglich zu behandeln. Der Vertragspartner darf das Mietgerät nur unter sorgfältiger Beachtung einsetzen. Etwaige Bedienungsanleitung und Anweisung des Vermieters sind einzuhalten. Unklarheiten/ Abweichungen unterliegen der Absprache/Rücksprache.

4.3. Es obliegt dem Vertragspartner, sich bei der Übernahme der Geräte nicht nur von deren Vollständigkeit zu überzeugen, sondern auch ihre Gebrauchstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen oder von dem von ihm beauftragten Abholer prüfen zu lassen. Ferner ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, erforderliche Ersatzteile zu beschaffen und jeweils erforderliche Reparaturen ausführen zu lassen. Derartige Veränderungen (Verbesserungen) gehen ebenso wie Ersatzteile kostenlos in das Eigentum von MOO:VENT über.

4.4. Bei technischen Gebrechen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für aus diesem Grund entstandene Schäden. Die Zahlungsverpflichtung ruht bis die Frage der Ursache geklärt ist.

4.5. Durch teilweise oder gänzliche Nichtbenutzbarkeit, durch Untergang, Zerstörung, Verlust, Beschädigung (verschuldet oder unverschuldet), unsachgemäße Handhabung und dgl. sowie durch vorzeitigen Verschleiß des Mietgerätes wird die Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises nicht berührt. Der Vertragspartner hat den Vermieter unverzüglich von Schadensfällen zu unterrichten. Für die Dauer der Miete trägt der Vertragspartner für die Mietgeräte die Gefahr und der Vertragspartner hat MOO:VENT für alle Schäden (u.a. Einbrennschäden bei Plasmaschirmen) die ihm selbst oder Dritten durch unsachgemäße Benutzung der Mietgeräte entstehen, schad- und klaglos zu halten.

4.6. Die Rücknahme der Geräte bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.

4.7. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Mietgeräte oder Teile dritten Personen/Unternehmen, aus welchem Grund auch immer, zu überlassen.

4.8. Der Vertragspartner ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung des Equipments.

4.9. Der Vertragspartner hat bei jeglicher Vertragsgestaltung im Rahmen dieser AGB für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Vertragsgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Vertragsgegenstände infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechung oder Stromschwankungen hat der Vertragspartner einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen, missbräuchliche Abnützung, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte sowie für dadurch entstandene Folgeschäden und Gewinnentgang.


5. Auflösung des Vertrags

5.1. MOO:VENT ist in folgenden Fällen berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechtsbehelfe mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und das volle Entgelt zu fordern:

• Wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder Abweisung eines solchen Antrages vorliegen

• Wenn der Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstößt

5.2. Im Falle der vorzeitigen Auflösungen hat der Vermieter einen sofort fälligen Anspruch gegen den Vertragspartner in Höhe aller noch nicht fälligen Zahlungen aus dem Vertrag und zwar bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag auch ohne Auflösung enden würde. Der Vermieter ist verpflichtet, auf den vom Vertragspartner zahlenden Betrag die während der restlichen vertraglich vorgesehenen Laufzeit entstehenden Nettoerlöse aus anderweitiger Verwendung des Mietgerätes, abzüglich der ihm durch die Weiterverwendung entstehenden Kosten, anzurechnen.

5.3. Der Vertragspartner hat die Mietgeräte unverzüglich an den Vermieter herauszugeben.


6. Rücktritt nach 3 KschG

6.1. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des KSCHG und hat er seine Vertragserklärung nicht in den Räumlichkeiten bei MOO:VENT abgegeben, so kann er von diesem Vertrag oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Vertrages.


7. Sonstige Bestimmungen

7.1. MOO:VENT ist zur Anbringung ihres Firmenlogos an den Mietgegenständen berechtigt und es ist dem Vertragspartner untersagt, diese während der Mietzeit zu entfernen, zu verändern, unkenntlich oder unleserlich zu machen.

7.2. MOO:VENT darf den Namen des Kunden sowie das für den Kunden realisierte Projekt/Event als Referenz nutzen und auch die für den Kunden erbrachten Leistungen jedermann präsentieren, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.

7.3. Etwaige erforderliche Genehmigungen, wie z.B. Veranstaltungsgenehmigung, urheberrechtliche Genehmigungen, E-Befunde und Statische Gutachten hat der Vertragspartner selbst zu sorgen.

7.4. Zuspielmedien sind spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Fa. MOO:VENT beizustellen, ansonsten kann keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen werden.

7.5. Für etwaige Verzögerungen bei Auf-und Abbau, die nicht durch MOO:VENT verursacht werden, werden die Arbeitsstunden der Crew in Regie nachberechnet.

7.6. Der Vertragspartner hat die Mietgeräte von Zugriffen Dritter freizuhalten bzw. freizumachen. Von solchen Zugriffen bzw. Maßnahmen hat der Vertragspartner den Vermieter unter Überlassung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu verständigen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Mietgerät nicht so mit anderen Gegenständen zu verbinden, dass dadurch das Eigentumsrecht von MOO:VENT beeinträchtigt wird.

7.7. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der Ingebrauchnahme oder dem Nichtgebrauch und überhaupt durch das Mietgerät entstehen.

7.8. Sofern Bestimmungen dieses Vertrages/dieser AGB nichtig sind oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind nach Treu und Glauben durch solche, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck sichern, zu ersetzen.

7.9. Sofern Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht kraft Gesetzes auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen, verpflichtet sich jeder Vertragsteil, seine Verpflichtungen auf seine Rechtsnachfolger zu übertragen.

7.10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag, eine Kaution in der im Vertrag vereinbarten Höhe in Form einer unwiderruflichen und bedingungslosen Bankgarantie vor Übergabe der Mietgeräte beim Vermieter zu hinterlegen.

7.11. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten über gestellte Angebote, vereinbarte Verträge, Entgelte etc. zu geben.


8. Zusätzliche Bestimmungen bei der Überlassung einer Hebebühne

8.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Hebebühnen unter größtmöglicher Schonung einzusetzen und zu transportieren, sowie alles zu vermeiden, was zu einem, die bei sorgfältigem Einsatz unvermeidliche Abnutzung übersteigenden Verschleiß oder Beschädigung führt. Weiters hat er alle Rechtsvorschriften, die mit Besitz, Gebrauch oder Erhaltung des Gerätes verbunden sind, sowie alle Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

8.2. Die Hebebühnen dürfen nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Korbbelastung bzw. Tragkraft eingesetzt werden. Arbeitsbühnen dürfen keinesfalls als Hebekran oder zum Ziehen von Leitungen und anderen Gegenständen verwendet werden. Entstehen durch unsachgemäßen Einsatz Schäden, so gehen die Kosten der Wiederinstandsetzung zu Lasten des Vertragspartners.

8.3. Bei nicht abgeschlossener Diebstahlversicherung haftet der Vertragspartner für Diebstahl und Verlust (auch von Geräteteilen) sowie für den Schaden aus dem Mietausfall während der Zeit der Ersatzgerätebeschaffung.

8.4. Die Geräte werden aufgeladen ausgeliefert und sind nach Ablauf der Mietzeit vom Vertragspartner gesäubert und einsatzfähig (aufgeladen) dem Vermieter zurückzubringen.

8.5. Der Vertragspartner hat sich kundig zu machen, ob sein Zugfahrzeug über die notwendige Anhängelast verfügt. Die Haftung hierbei unterliegt dem Vertragspartner.

8.6. Bei Einsätzen auf heiklem Untergrund (wie Teppich-, Marmor-, Steinböden etc.) ist der Boden vom Vertragspartner gegen Verschmutzungen durch Reifenabrieb, Öl usw. zu schützen. Für Bodenschäden durch Verschmutzungen ist der Vermieter keinesfalls, aus welchem Grund auch immer, haftbar. 

Addresse

MOO:VENT
Schattendörfl 37
2421 Kittsee
Österreich


Kontaktdaten

Email: info@moovent.at
Telefon: +43 699 150 185 02

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